UPS Beförderungsbedingungen


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Dies ist die zum Veröffentlichungsdatum des Leitfadens aktuelle Fassung. Die neueste Fassung, die für Ihre Sendungen gilt, kann unter www.ups.com abgerufen oder von einer UPS Kundendienstzentrale bezogen werden.

1. Einleitung

  1. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden.

    Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
  2. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen.

    Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift c/o Avenue Ariane 5, 1200 Brüssel, Belgien (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
  3. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
  4. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
  5. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut.

    Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.

2. Serviceumfang

Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart werden, beschränkt sich der von UPS angebotene Service auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung.

Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Wahl der Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Sammelbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann.

Der Versender wird darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des UPS Systems nicht erfolgt.

Der Versender sollte unter Berücksichtigung von Art und Wert des Gutes von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch korrekte Angabe des Warenwertes und Zahlung des in der Tariftabelle geregelten Zuschlags eine Beförderung seiner Sendung in der Leistungsart „Wertpaket“ zu wählen. In dieser Leistungsart werden Pakete unter zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen transportiert.

3. Beförderungsbeschränkungen

Für internationale Luftfracht gelten ggfs. abweichende Bedingungen. Diese können bei der örtlichen UPS Kundendienstzentrale erfragt oder auf www.ups.com eingesehen werden.

  1. 3.1 UPS befördert keine Waren, die nach Maßgabe der folgenden Absätze (i) bis (iv) vom Transport ausgeschlossen sind.
    1. Pakete dürfen nicht über 70 kg wiegen oder eine Länge von über 270 cm oder eine Länge und Gurtumfang von zusammen mehr als 419 cm haben.
    2. Der Wert eines Pakets darf den Gegenwert von USD 50 000 in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten. Außerdem darf der Wert von Schmuck oder Uhren in einem Paket nicht den Gegenwert von USD 500 in der jeweiligen Landeswährung überschreiten.
    3. Pakete dürfen nicht die in der Tariftabelle aufgeführten von der Beförderung ausgeschlossenen Artikel enthalten, insbesondere Güter von außergewöhnlich hohem Wert, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold oder Silber, Geld, Prepaid Karten oder begebbare Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechsel, Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate oder sonstige Sicherheiten) sowie gefährliche Güter.
    4. Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten, oder die auf sonstige Weise andere von UPS beförderte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten, oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.
    Der Versender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Frachtbrief gemachten Angaben verantwortlich und sorgt dafür, dass auf allen Paketen ausreichende Kontaktangaben über den Versender und Empfänger des Pakets verzeichnet sind und dass sie so verpackt, markiert und etikettiert sind, ihr Inhalt so beschrieben und klassifiziert ist und die jeweils erforderlichen Begleitunterlagen beigefügt sind, dass sie zur Beförderung geeignet sind und den Anforderungen der Tariftabelle und geltendem Recht entsprechen.

    Der Versender erklärt, dass die Sendung keine von der Beförderung ausgeschlossenen Artikel enthält und dass er die zum Transport übergebenen Sendungen selbst oder durch von ihm beauftragte und beaufsichtigte Dritte verpackt, verschlossen und bis zur Übergabe an UPS vor dem Zugriff Unbefugter gesichert hat.
  2. 3.2 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren werden auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen. UPS bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an.
  3. 3.3 Verweigerung und Einstellung der Beförderung
    1. Sofern ein Paket einer der obigen Beschränkungen oder Bedingungen nicht entspricht, oder ein auf einem Nachnahme-Frachtbrief genannter Nachnahmebetrag die in Absatz 8 genannte Beschränkung überschreitet, kann UPS die Beförderung des betreffenden Pakets (oder einer Sendung, zu der es gehört) verweigern und, falls die Beförderung bereits im Gang ist, die Beförderung einstellen.
    2. UPS kann die Beförderung auch einstellen, falls die Zustellung nicht durchgeführt werden kann, falls der Empfänger die Annahme verweigert, falls UPS wegen einer fehlerhaften Adressangabe (trotz angemessener Bemühungen, die richtige Adresse herauszufinden) die Zustellung nicht durchführen kann oder falls die richtige Adresse sich in einem anderen Land befindet oder wenn bei Zustellung die fällige Summe nicht vom Empfänger kassiert werden kann.
    3. Bei Einstellung der Beförderung ist UPS nach eigenem Ermessen zur Rücksendung an den Versender berechtigt.
  4. 3.4 Der Versender ist für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine solche Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich, insbesondere für die Weiterleitungs-, Entsorgungs-, Rücksendungs-, Lager- oder Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls sämtliche Zölle und Steuern. In keinem dieser Fälle werden Transportkosten jeglicher Art von UPS erstattet.
  5. 3.5 Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Werden ausgeschlossene Güter ohne vorherige besondere schriftliche Vereinbarung übergeben, haftet der Versender für die daraus entstehenden Schäden an solchen Gütern, an fremden Sachen, Transportmitteln und/oder Personen und hat UPS schadlos zu halten. UPS obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

    UPS haftet nicht für Verlust und Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden (s. auch Ziffer 9.2).
  6. 3.6 Ist der Versender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln, und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist UPS nach Ablauf von 6 Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt.

    Der Veräußerungserlös steht UPS zu, wenn nicht bewiesen wird, dass er die von UPS getätigten Aufwendungen übersteigt. Unverwertbares Gut kann UPS vernichten.
  7. 3.7 UPS behält sich das Recht vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen, ohne insoweit eine vertragliche Verpflichtung zu übernehmen. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen.

4. Zollamtliche Abfertigung

Der Versender ist zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen verpflichtet, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere die Zollabfertigung, erforderlich sind. Soweit UPS keine anders lautenden Anweisungen erhält, fungiert UPS für die Zollabfertigung als Vertreter des Versenders. Der Versender ist damit einverstanden, dass UPS für den alleinigen Zweck der Benennung eines Zollmaklers zur Durchführung der zollamtlichen Abfertigung als Empfänger des Pakets angesehen wird. UPS übernimmt grundsätzlich keine Zollabfertigung für Sendungen innerhalb der EU oder innerhalb eines Zollgebietes, es sei denn UPS erhält einen gesonderten Auftrag hierzu.

5. Zahlung

  1. Die Entgelte für Beförderung und sonstige Dienstleistungen sind in der jeweils gültigen Tariftabelle dargelegt und gelten als vereinbart. Alle Entgelte sind spätestens binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu zahlen.
  2. Werden Steuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Zollstrafen oder Lagerkosten von behördlicher Seite erhoben oder wird UPS zur Zahlung solcher Kosten im Namen des Versenders, Empfängers oder Dritter aufgefordert, und ist UPS nicht in der Lage, diesen Betrag auf erste Aufforderung von der betreffenden Person zu kassieren, hat der Versender den Betrag auf Verlangen von UPS zu zahlen. Dies gilt auch, falls der Empfänger oder, bei Rechnungsstellung an Dritte, dieser Dritte fällige Beträge nicht bezahlt.
  3. Für an UPS zahlbare fällige Beträge werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen fällig, und zwar in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von jährlich 9% in Österreich und 5% in der Schweiz. Darüber hinaus kann UPS eine Mahngebühr bis zu 15 EUR (20 CHF in der Schweiz) erheben.
  4. Wird ein Betrag durch den Versender oder Empfänger nicht gemäß diesen Bedingungen bezahlt, behält UPS sich das Recht vor, Pakete bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung der Schulden zu verwenden. Restbeträge bleiben zahlbar.

6. Serviceunterbrechung

UPS haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von UPS liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens UPS, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter).

7. Geld-zurück-Garantie

Bei bestimmten Servicearten und Bestimmungsorten bietet UPS als Zusatzleistung eine Geld-zurück-Garantie an. Einzelheiten sind der Tariftabelle bzw. der UPS Webseite (www.ups.com) zu entnehmen, die zur Zeit der Übergabe der Sendung zur Beförderung gültig ist und können auch von der örtlichen UPS Kundendienstzentrale erfragt werden. Die Garantie gilt nicht, wenn die verspätete Zustellung aus der Nichteinhaltung der in Ziffer 3.1 genannten Beschränkungen oder Bedingungen oder aus der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts von UPS aufgrund dieser Bedingungen resultiert, oder wenn ein Fall der Ziffer 3.3 oder Ziffer 6 vorliegt. Die Geld-zurück-Garantie stellt keine Form von Zusicherung oder Erklärung dar, dass die Sendung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eintrifft. UPS vereinbart oder bestätigt keine Lieferfristen.

8. Nachnahmesendungen

UPS bietet für verschiedene, bei der örtlichen UPS Kundendienstzentrale zu erfragende, Bestimmungsorte unter Erhebung eines Zuschlags, der in der Tariftabelle dargelegt ist, einen Nachnahmeservice an.

Der Nachnahmebetrag ist im Versanddokument ausschließlich entweder in EUR oder in der Währung des Bestimmungslandes anzugeben. Der eingetragene Nachnahmebetrag ersetzt in keinem Fall die Wertangabe und begründet keine Höherhaftung für Verlust oder Schäden am Gut. Sofern die Währung des im Versanddokument eingetragenen Nachnahmebetrags sich von der Währung desjenigen Betrags unterscheidet, den UPS beim Empfänger einzieht und/oder an den Versender auszahlt, erfolgt die Umrechnung auf der Grundlage des Wechselkurses, der von UPS als angemessen erachtet wird.

Eine Haftung von UPS für Währungsrisiken ist ausgeschlossen.
  1. 8.1 Einziehung von Nachnahmebeträgen in bar: Wird UPS in dem Versanddokument in korrekter und eindeutiger Weise angewiesen, ausschließlich Bargeld anzunehmen, wird UPS den Nachnahmebetrag in bar in der Währung des Bestimmungslandes einziehen. Bei Bareinzug von Nachnahmebeträgen beläuft sich der maximal einziehbare Nachnahmebetrag pro Empfänger und Tag auf den Gegenwert von USD 5 000 in der jeweiligen Landeswährung. Abweichend hiervon gelten folgende Maximalbeträge pro Empfänger und Tag: (a) für Empfänger in: Belgien 3000 €; Spanien 2499 €; Griechenland 1500 € für Verbraucher, EUR 500 für Unternehmen; Portugal 1000 €; Italien 3000 €; Frankreich 750 €; Rumänien RON 10.000 für Verbraucher, RON 500 für Unternehmen Schweden SEK 3000: Weitere Beschränkungen können zeitweise für bestimmte Länder gelten; Einzelheiten hierzu sind der Tariftabelle bzw. der UPS Webseite (www.ups.com) zu entnehmen.

    Gibt der Versender einen Betrag an, der über die vorstehenden Höchstbeträge hinausgeht, ist UPS berechtigt, Schecks anzunehmen.
  2. 8.2 Einziehung von Nachnahmebeträgen per Scheck: Wird UPS im Versanddokument nicht in korrekter und eindeutiger Weise angewiesen, ausschließlich Bargeld anzunehmen, ist UPS berechtigt, den Auftrag entweder abzulehnen oder ausnahmsweise als Ersatzzahlungsmittel Schecks jeglicher Art entgegenzunehmen, die auf den Versender ausgestellt sind und in dem Bestimmungsland als amtliches Zahlungsmittel gelten, oder aber Bargeld, und zwar in den Grenzen nach Abschnitt 8.1. Nimmt UPS einen Scheck als Zahlungsmittel an, beläuft sich der maximal einziehbare Nachnahmebetrag pro Paket auf den Gegenwert von USD 50 000. Soweit UPS einen Scheck als Zahlungsmittel annehmen kann, muss dieser entweder in EUR oder in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt sein.
  3. 8.3 Zahlung der eingezogenen Nachnahmebeträge: Zieht UPS Nachnahmebeträge bar ein, hat UPS dem Versender den Gegenwert in der Währung desjenigen Landes zu zahlen, in dem die Sendung an UPS zum Zwecke der Beförderung übergeben wurde. UPS ist berechtigt, diese Beträge entweder auf ein vom dem Versender benanntes Bankkonto zu überweisen oder einen Scheck über diese Beträge zugunsten des Versenders auszustellen.

    Alle Schecks, die entweder wie vorstehend ausgeführt von UPS ausgestellt oder aber von dem Empfänger zugunsten des Versenders ausgestellt und von UPS nach Abschnitt 8.2 eingezogen wurden, werden dem Versender entweder auf dem regulären Postweg auf Gefahr des Versenders übermittelt oder dem Versender bzw. einer anderen Person ausgehändigt, von der nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie berechtigt ist, den Scheck im Namen und Auftrag des Versenders entgegenzunehmen.
  4. 8.4 Im Fall des Nichterhalts des Nachnahmebetrags oder des Schecks muss der Versender UPS schriftlich innerhalb von 45 Tagen nach dem Zustelldatum davon in Kenntnis setzen. Anderenfalls sind jegliche Ansprüche gegenüber UPS aus dem Nachnahmeauftrag ausgeschlossen.
  5. 8.5 Ist der Nachnahme-Frachtbrief unvollständig oder inkorrekt ausgefüllt oder wurde die Nachnahmesendung von dem Versender fehlerhaft vorbereitet, haftet der Versender für alle Schäden, die UPS hieraus entstehen und für alle Ansprüche, die gegen UPS daraufhin geltend gemacht werden und stellt UPS von allen Ansprüchen Dritter frei.
  6. 8.6 Liefert UPS das Paket dem Empfänger ohne Einziehung der Nachnahme ab, haftet UPS höchstens entweder bis zu dem nach diesen Bedingungen maximal zulässigen Nachnahmebetrag oder bis zu dem im Versanddokument angegeben Nachnahmebetrag oder bis zu dem tatsächlichen Wert der Waren, die UPS zum Zwecke der Beförderung übergeben wurden und für die UPS den angegebenen Nachnahmebetrag einzuziehen hatte, je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist. Der Nachnahmebetrag darf in keinem Fall den Wert des zu transportierenden Gutes zzgl. Frachtrate übersteigen.

    UPS haftet nicht für unredliche oder betrügerische Handlungen des Empfängers. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Vorlage falscher oder ungedeckter Schecks oder aber auf Schecks, die von dem Empfänger inkorrekt oder ohne Vollmacht ausgestellt wurden.

9. Haftung

  1. 9.1 Sofern zwingendes nationales oder internationales Recht gilt, wird die Haftung von UPS gemäß diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt. Im internationalen Luftverkehr gelten die Beschränkungen des Warschauer Abkommens, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen einschlägig ist.
  2. 9.2 Soweit Bestimmungen gem. Ziffer 9.1 nicht gelten, wird die Haftung durch die vorliegenden Beförderungsbedingungen geregelt. Maßgeblich ist jeweils das Land, in dem die Sendung UPS zum Transport übergeben wurde.

    In Deutschland beträgt die Haftung für Verlust oder Beschädigung bis maximal EUR 510 pro Sendung oder SZR 8,33 für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.

    In Österreich und in der Schweiz haftet UPS bei Verschulden für nachgewiesene direkte Schäden bis zu einer Höhe von maximal CHF 130 pro Sendung in der Schweiz bzw. in Österreich EUR 85 pro Sendung oder dem nach § 54 AÖSp ermittelten Betrag, je nachdem welcher Betrag höher ist.

    Bei Teilverlusten oder -beschädigungen wird das Gewicht des entwerteten Teils der Sendung zugrunde gelegt.

    Vorstehende Haftungsbegrenzungen, inkl. des Haftungauschlusses in Ziffer 3.5 gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die UPS, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.
  3. 9.3 Hat der Anspruchsberechtigte (oder eine Person, von der er sein Anspruchsrecht ableitet) die Entstehung des Schadens verursacht oder dazu beigetragen, kann die Haftung von UPS reduziert oder aufgehoben werden.
  4. 9.4 Beim Versand als Wertpaket wird die Haftungsgrenze nach Ziffer 9.2 durch korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung des in der Tariftabelle aufgeführten Zuschlages auf den deklarierten Wert angehoben. In keinem Fall dürfen die in Absatz 3.1 (ii) festgesetzten Werte überschritten werden. Der Versender erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern die in Ziffer 9.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt.
  5. 9.5 UPS haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.

    Die Haftung von UPS für Schäden durch Überprüfen einer Sendung nach Ziffer 3.7 ist ausgeschlossen.

    UPS haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.

10. Zustellung

Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind (z.B. in den Räumen des Empfängers anwesende Personen). Ist eine solche Zustellung nicht möglich, kann eine passende Sendung im Briefkasten des Empfängers oder bei einem direkten Nachbarn zugestellt werden, sofern der Absender diese Zustelloptionen nicht durch Wahl eines entsprechenden Zusatzservices ausgeschlossen hat. . Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. Darüber hinaus, sofern nicht mit dem Versender anders vereinbart, kann UPS Alternativzustellungen durchführen, die der Empfänger gewählt hat und die im Rahmen der UPS My Choice(R) Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Empfänger liegen. Alternativzustellungen sind z.B. Umleitung eines Paketes an eine andere Adressse (auch an einen UPS Access Point), eine Bevollmächtigung des Fahrers das Paket auf dem Grundstück des Empfängers zu hinterlegen, ein Service, den der Versender gewählt hat, zu ändern oder eine Änderung der Zustellplanung. Der Versender ist damit einverstanden, dass der Empfänger Zustellinformationen zu der Sendung erhält. Der Versender verzichtet auf Ansprüche gegen UPS die daraus resultieren, dass UPS Weisungen des Empfängers befolgt.

UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.

11. Datenschutz

UPS ist berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Versender oder Empfänger im Zusammenhang mit dem von UPS durchgeführten Transport angegeben werden, und diese Daten an andere Konzernunternehmen, auch solche in anderen Ländern, zu übertragen und sie dort zentral verarbeiten zu lassen, die evtl. nicht dasselbe Datenschutzniveau haben wir das Absendeland. . Weiterhin ist UPS ermächtigt, im gesetzlichen Rahmen Daten an Behörden weiterzugeben, insbesondere an Zollbehörden. Die Daten können zu Werbezwecken für andere von UPS angebotenen Dienstleistungen und Produkte verwendet werden. Der Versender erklärt, dass er die Daten, die er UPS zur Verfügung stellt, rechtmässig erhatlen hat und dass er autorisiert ist, diese Daten UPS zur Verfügung zu stellen, sofern dies zur Erfüllung des vereinbarten Services erforderlich ist und dass er die Einwilligung des Empfängers hat, dass UPS dem Empfänger Emails oder andere Benachrichtigungne über den vereinbarten Service zuschicken darf. UPS verarbeitet die persönlichen Daten, die vom Versender zur Verfügung gestellt wurden, gem. der UPS Datenschutzrichtlinie ( http://www.ups.com/content/de/de/resources/ship/terms/privacy.html). Der Versender erklärt, dass er dafür die Einwilligung des Empfängers hat. Die Rechte des Betroffenen z.B. Widerspruch gegen Zusendung von UPS Werbematerialen nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen können, unabhängig vom Land, in dem UPS die Daten speichert, über die örtliche UPS Niederlassung geltend gemacht werden.

12. Geltendmachung von Ansprüchen

Alle Ansprüche an UPS müssen UPS gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen UPS, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten, nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.

Eine Sendung wird erst dann als verloren betrachtet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen, bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tagen, nach Zugang des vollständigen ausgefüllten UPS Bearbeitungsbogens nebst den erforderlichen Anlagen bei der zuständigen Kundendienststelle aufgefunden wurde.

Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, falls aufgrund zwingender Vorschriften andere Regelungen gelten.

13. Vollständige Vereinbarung

Alle Vertragsbedingungen zwischen UPS und dem Versender sind in diesem Dokument und in der jeweils gültigen Tariftabelle enthalten. Abweichungen zu diesen Vertragsbedingungen sind im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam.

Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen stellt keinen Verzicht seitens UPS auf die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen dar. Erfüllungsgehilfen von UPS haben keine Befugnis, auf Klauseln der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu verzichten oder diese zu ändern.

Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Anwendbares Recht

Die vorliegenden Beförderungsbedingungen und nach Maßgabe dieser Beförderungsbedingungen abgeschlossene Verträge unterliegen den Gesetzen des Absendelandes.

Gerichtstand für Kaufleute ist jeweils der Sitz des jeweiligen UPS Unternehmens im Absendeland.